TECHNISCHE AUSRÜSTUNG
Die Ausrüstung kann in den Sportgeschäften gemietet werden.
Klettergurt 10,00 CHF
Steigeisen 17,00 CHF
Pickel 10,00 CHF
Package-Preis von 25,00 CHF (Klettergurt, Steigeisen und Pickel oder Stock)
Skitourenski (Felle, Harscheisen) 57,00 CHF
Bezahlung: Neben einer Bezahlung in Bar kann man auch gerne per TWINT bezahlen. Es ist auch möglich mit EC/Maestro oder Eurocard/Master/Visa zu bezahlen.


Saas-Fee – Bergsport – Cesar Sport
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art 1. Qualitätssicherung durch den Bergführer
Der Bergführer haftet für die sorgfältige Auftragserfüllung nach dem Wissen und dem Können, das bei einem Bergführer mit Ausbildung beim Schweizerischen Bergführerverband vorausgesetzt wird, gemäss den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Art. 2 Qualitätssicherung durch den Gast
Der Gast ist verpflichtet, die Weisungen des Bergführers strikte zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Bergführer zum sofortigen Abbruch berechtigt und der Gast zur Bezahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Gast ist verpflichtet, den Bergführer von sich aus über allfällige, in seiner Person bestehenden Risiken (insbesondere gesundheitliche Risiken) zu orientieren. Ohne gegenteilige Orientierung garantiert der Gast dem Bergführer, dass er über die für die Erfüllung des konkreten Bergführerauftrages erforderlichen Eigenschaften wie Kondition, physische und psychische Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit, Ausrüstung usw. verfügt. Erfüllt der Gast seine Orientierungspflicht nicht, so ist der Bergführer im Widerhandlungsfall zur sofortigen Umkehr berechtigt und der Gast zur Bezahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Gast akzeptiert die Risiken, die auch bei einer sorgfältigen Vertragserfüllung durch den Bergführer bestehen.
Art. 3 Versicherungen
Es ist Sache des Gastes, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die folgenden (empfohlenen) Versicherungen abzuschliessen:
Annullationskostenversicherung
Kranken- und Unfallversicherung
Versicherung der Such-, Bergungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, sofern diese Versicherung nicht bereits in den Kranken- und Unfallversicherungen eingeschlossen ist
Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Bergunfällen
Art. 4 Gerichtsstand
Für die Beurteilung allfälliger Streitfälle aus dem Bergführervertrag sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Die Vertragsparteien vereinbaren den Wohnort des Bergführers als ausschliesslichen Gerichtsstand.
Ice Climbing WorldCup
Das Topereignis in Saas-Fee – jeden Januar in Saas-Fee treffen sich die besten Eiskletterer zu dem wichtigen Event.
Kletterhalle Saas-Fee
Klettern wo die weltbesten Eiskletterer trainieren und sich messen.
Sommer und Winter
IMPRESSUM
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